Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist zu prüfen und darzustellen, dass Expositionen auf Grund von Austragungen von Radionukliden aus den eingelagerten radioaktiven Abfällen geringfügig im Vergleich zur natürlichen Strahlenexposition sind.
Mit der „Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen“ sollen Anforderungen und Vorgehensweisen festlegt werden, die bei der Abschätzung der zusätzlichen mittleren effektiven Jahresdosis im Zuge der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zu Grunde zu legen sind. Der Entwurf wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und dem Bundesamt für Strahlenschutz erarbeitet.
Die Veröffentlichung des Entwurfs erfolgte am 22. April 2022 im Bundesanzeiger (BAnz AT 22.04.2022 B3). Änderungsvorschläge und Kommentierungen hierzu können bis zum 19. Juni 2022 in das Verfahren eingebracht werden.
Erläuterungen zu dem Entwurf sowie weitere Informationen zum Ablauf der Kommentierung und der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung können online abgerufen werden.