Ein Absender hat eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.
Durch die Verordnung über die Erfassung von Kfz-Energieverbrauchsdaten und ihre Übermittlung an die europäische Kommission soll die Vorgabe des Artikels 10 der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2021/392 zur Erfassung von Energieverbrauchsdaten aus Pkw und leichten Nutzfahrzeugen im Rahmen der Hauptuntersuchung in deutsches Recht umgesetzt werden.
Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.