Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland

abgeschlossene Vorhaben

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Mit dem durch das Bundeskabinett verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz (API) hat die Bundesregierung es sich zur Aufgabe gemacht, das Insektensterben umfassend zu bekämpfen. Ziel dieses Programms ist eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt. Für die Umsetzung eines Teils dieser Maßnahmen sind Rechtsänderungen vorgesehen, die soweit diese die Ebene des formellen Gesetzesrechts betreffen in einem Insektenschutzgesetz (als Artikelgesetz) zusammengefasst werden sollen. Nachdem die Ministerin die wesentlichen Eckpunkte des Insektenschutzgesetzes am zweiten runden Tisch Insektenschutz Ende Juni 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt hatte, wurde die Ressortabstimmung für ein Insektenschutzgesetz auf der Grundlage des Referentenentwurfs Ende Juli 2020 eingeleitet. Der Referentenentwurf sieht Änderungen für die in der Zuständigkeit des BMU fallenden Regelungsbereiche des Bundesnaturschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes vor und beinhaltet Vorgaben zur Stärkung der Landschaftsplanung, Ausweitung des gesetzlichen Biotopschutzes, Einschränkung des Biozideinsatzes in Schutzgebieten, Verringerung der Lichtverschmutzung sowie zu einzuhaltenden Gewässerabständen bei der Pflanzenschutzmittelanwendung. Der Referentenentwurf hat im Zuge der Ressortabstimmungen Änderungen erfahren.

FAQ

Fragen und Antworten zum Insektenschutz

Gemeinsam wirksam gegen das Insektensterben

Aktualisierungsdatum: 31.08.2021

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE953

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