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Aufgrund der Gesetze zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes werden einige der bisher in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen Gebührenregelungen im Zuständigkeitsbereich des BMU zum 1. Oktober 2021 aufgehoben. An die Stelle der bisher dezentral normierten Gebührenregelungen müssen dann sogenannte Besondere Gebührenverordnungen der einzelnen Ressorts treten, in denen die jeweils einschlägigen Gebühren- und Auslagentatbestände gebündelt werden.
Die Besondere Gebührenverordnung des BMU konzentriert Gebühren- und Auslagentatbestände für gebührenfähige Leistungen die aufgrund der ausdrücklich in § 1 Absatz 1 BMUBGebV genannten Vorschriften erbracht werden. Damit ist sichergestellt, dass Gebühren und Auslagen in diesen Bereichen durchgängig weiter erhoben werden können.
Insgesamt fördert die Besondere Gebührenverordnung des BMU Transparenz und Rechtssicherheit, indem geltendes Gebührenrecht im Zuständigkeitsbereich des BMU weitgehend vereinheitlicht und die Kalkulation der Gebühren entlang klarer Bemessungsgrundlagen nachvollziehbar gemacht wird.