Bekanntmachung der Richtlinie über die einmalige Gewährung eines Zuschusses zum Ausgleich von Mindereinnahmen und Mehrausgaben von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19

Sonstige Vorschriften

Die Corona-Pandemie stellt auch die Tierschutzvereine in Deutschland in einem bislang noch nicht abzusehenden Ausmaß vor große finanzielle Probleme. Auch die fehlenden Vermittlungsmöglichkeiten für Tiere und der dadurch erhöhte Betreuungsbedarf während des Lockdowns sind für viele Vereine schwer zu bewältigen. Das Bundesumweltministerium stellt daher finanzielle Mittel zur Leistung von Corona-Hilfen an Tierheime bereit.

Der Bundestag hat im Dezember 2020 daher eine Förderung für die Tierheime beschlossen. Um die Situation in den Tierheimen zu verbessern und das Tierwohl zu sichern, wurden im Haushalt 2021 des Bundesumweltministeriums Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro veranschlagt. Die dafür notwendige Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft getreten. Allen Tierschutzvereinen, die Träger von Tierheimen sind, kann auf Antrag ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro gewährt werden. Dieser soll helfen, Corona-bedingte Mindereinnahmen oder Mehrausgaben abzufedern.

Aktualisierungsdatum: 24.03.2021

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