Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung

Mantelverordnung

abgeschlossene Vorhaben

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Am 19. März 2021 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (sogenannte Mantelverordnung) an die für obersten Landesbehörden sowie den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung versendet.

Ziel der Mantelverordnung ist es, in ihren jeweiligen Regelungsbereichen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse, bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen. Zugleich sollen mit der Ersatzbaustoffverordnung die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Der Bundesrat hat am 6. November 2020 der von der Bundesregierung am 3. Mai 2017 und vom Deutschen Bundestag am 22. Juni 2017 beschlossenen Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung nach Maßgabe der sich aus der Bundesrats-Drucksache 578/20 –Beschluss ergebenden Änderungen zugestimmt.

Am 31. März 2021 hat eine mündliche Anhörung der obersten Landesbehörden und kommunalen Spitzenverbänden (Länderanhörung) stattgefunden. Vertreterinnen und Vertreter aller Bundesländer, mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz, haben an der Anhörung teilgenommen. Schriftliche Stellungnahmen wurden vorab von elf Ländern (Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pflaz, Schlewsig-Holstein, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt) eingereicht. Mit Ausnahme von Sachsen haben alle übrigen Bundesländer einer Veröffentlichung auf unserer Homepage zugestimmt. Darüber hinaus war ebenfalls ein Vertreter für alle kommunalen Spitzenverbände anwesend. Die kommunalen Spitzenverbände haben bereits im Rahmen der Verbändeanhörung eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Aktualisierungsdatum: 03.03.2021

Weitere Informationen

https://www.bmuv.de/GE937

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