Referentenentwurf einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel

BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV

abgeschlossene Vorhaben | BECV

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Im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung sind einzelne Stellungnahmen eingereicht worden, bei denen die Absender der Veröffentlichung widersprochen haben.

Mit der Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden diese fossilen Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Diese CO2-Bepreisung führt in allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, zu einer zusätzlichen Kostenbelastung beim Einsatz fossiler Brennstoffe. Für Unternehmen, die mit ihren Produkten in besonderem Maße im internationalen Wettbewerb stehen, kann hieraus die Situation entstehen, dass sie diese zusätzlichen Kosten nicht über die Produktpreise abwälzen können, wenn ausländische Wettbewerber keiner vergleichbaren CO2-Bepreisung unterliegen. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Produktion betroffener Unternehmen infolge CO2-Preis-bedingter Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandert und dort möglicherweise zu insgesamt höheren Emissionen führt (sogenannte "Carbon-Leakage"), was das mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel verfolgte Ziel konterkarieren würde.

Die Bundesregierung hat am 23. September 2020 ein Eckpunktepapier beschlossen, das Festlegungen zu den wesentlichen Elementen einer Entlastungsregelung enthält. Der vorliegende Verordnungsentwurf setzt die Vorgaben aus dem Eckpunktebeschluss der Bundesregierung um. Die in der Verordnung vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen folgen dem Grundansatz des Carbon-Leakage-Schutzsystems, das im Rahmen des EU-Emissionshandels bereits etabliert ist. Der Verordnungsentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Die Länder- und Verbändeanhörung zum Verordnungsentwurf wurde am 11. Februar 2021 eingeleitet. Etwaige Stellungnahmen konnten im Rahmen der Anhörung bis zum 25. Februar 2021 in elektronischer Form an das Bundesumweltministerium gerichtet werden.

Aktualisierungsdatum: 03.03.2021

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