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Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wird die Richtlinie (EU) 2020/367 umgesetzt. Damit sollen in Deutschland künftig belästigende und gesundheitsschädliche Auswirkungen von Umgebungslärm auf die Bevölkerung einheitlich mit den Methoden nach Anhang III der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bewertet werden. Zugleich werden in der 34. BImSchV bestehende Verweise aktualisiert und Fehler korrigiert.
Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und nicht abschließend rechtsförmlich geprüft.
Die Frist zur Einsendung von Stellungnahmen endete am 7. Dezember 2020.