Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken für die Herstellung organischer Grundchemikalien

Sonstige Vorschriften | OGC-VwV

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Diese Verwaltungsvorschrift ergänzt die entsprechenden Anforderungen der TA Luft, der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 24. Juli 2002 (Gemeinsames Ministerialblatt, Seite 511), und konkretisiert damit den Stand der Technik für Anlagen zur Herstellung organischer Grundchemikalien.

Vielfach bestehen für diese Anlagen bislang keine besonderen Regelungen in der TA Luft, so dass die allgemeinen, für alle Anlagen anwendbaren Anforderungen zur Anwendung kommen. Mit der Umsetzung des Durchführungsbeschlusses in dieser Verwaltungsvorschrift werden erstmalig besondere Anforderungen festgelegt. Die Anforderungen der TA Luft an Feuerungsanlagen werden um konkrete Anforderungen an Spaltöfen zur Herstellung kurzkettiger Olefine ergänzt. Neben neuen materiellen Regelungen werden aufgrund des Durchführungsbeschlusses veränderte Überwachungsanforderungen festgelegt.

Den Referentenentwurf der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 21. November 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien" hat das Bundesumweltministerium am 28. Januar 2020 veröffentlicht. Im Rahmen einer Anhörung hatten die beteiligten Kreise die Möglichkeit, bis zum 28. Februar 2020 eine Stellungnahme abzugeben.

Aktualisierungsdatum: 30.01.2020
https://www.bmuv.de/GE853

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