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Das Abkommen von 1996 sieht den Schutz von Wasservogelarten des gesamten afrikanisch-eurasischen Wanderungensystems vor. Es schützt insbesondere die wandernden Wasservogelarten, die zwischen Brut- und Überwinterungsgebieten weite Strecken zurücklegen müssen und bei diesen Wanderungen sowie in den Gebieten selbst vielfältigen Gefährdungen unterliegen.
In dem Abkommen werden der Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasservögeln als Einheit betrachtet. Damit bildet es für alle Mitgliedstaaten eine gute Basis, um Konflikte von Wasservogelarten mit der Land- und Fischereiwirtschaft international koordiniert lösen zu können. Das Abkommen ist zudem ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Konvention zur biologischen Vielfalt in Deutschland.