Für Amtshandlungen nach der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätzeergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotore.
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