Vertrag über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung

Multilaterale Vereinbarungen | IKSO

Der 1996 unterzeichnete "Vertrag über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung" (BGBl. 1996 II Seite 1708) ist am 28. April 1999 in Kraft getreten. Vertragsparteien sind Polen, Deutschland und Tschechien. 

Die Vertragsparteien arbeiten auf dem Gebiet des Gewässerschutzes gegen Verunreinigung für die Oder und das Stettiner Haff einschließlich ihrer Einzugsgebiete, im folgenden als Oder bezeichnet, in der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung, im folgenden als Kommission bezeichnet, zusammen.

Aktualisierungsdatum: 01.12.2009

Passende Inhalte

https://www.bmuv.de/GE682

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.