Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln

Phosphathöchstmengenverordnung

Verordnungen | PHöchstMengV

Diese Verordnung wird angewandt auf Wasch- und Reinigungsmittel, die zur Reinigung von Textilien im Haushalt oder in Wäschereien bestimmt sind und für die wegen ihres Phosphatgehaltes Dosierungsempfehlungen anzugeben sind. Sie wird nicht angewandt auf Wasch- und Reinigungsmittel, die zur Lieferung in Gebiete außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung bestimmt sind.

Aktualisierungsdatum: 28.12.2012
https://www.bmuv.de/GE649

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