Mit Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften wurde Paragraf 1 Absatz 2 Nummer 9 der Abfallverbringungsbußgeldverordnung aufgehoben. Das Gesetz wurde am 9. November 2016 verkündet (BGBl. I Seite 2452). Die genannte Änderung ist am 10. November 2016 in Kraft getreten.
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