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Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung wurde die AbfVerbrBußV an geändertes beziehungsweise neues EG-Recht über die Verbringung von Abfällen (Verordnungen (EG) Nummer 1379/2007 beziehungsweise (EG) Nummer 1418/2007 der Kommission) angepasst. Zudem werden Verstöße bei Verbringungen, die gemäß Artikel 62 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nummer 1013/2006 noch den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nummer 259/93 unterliegen, sanktioniert. Die Verordnung wurde am 29. Februar 2008 verkündet (BGBl. I Seite 242) und ist am 3. März 2008 in Kraft getreten.