Downloads / Links
Mit Artikel 4 des 45. Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vom 6. Dezember 2011 ist die Bußgeldvorschrift des Paragrafen 1 Absatz 1 AbfVerbrBußV alte Fassung zu illegalen Abfallverbringungen aufgehoben worden. Paragraf 1 Absatz 2 und Absatz 3 AbfVerbrBußV alte Fassung sind nunmehr Paragraf 1 Absatz 1 und Absatz 2 AbfVerbrBußV neue Fassung. Das Gesetz wurde am 13. Dezember 2011 verkündet (BGBl. I Seite 2557). Die genannten Änderungen gelten seit 14. Dezember 2011.