Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV

Verordnungen | AbfAEV

Am 10. Dezember 2013 ist die Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Seite 4043) verkündet worden und am 1. Juni 2014 in Kraft getreten. Mit der Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung, werden im Nachgang zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist, notwendige Änderungen des untergesetzlichen Regelwerks vorgenommen.

Kernstück dieser Mantelverordnung ist die in Artikel 1 enthaltene Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV). Die AbfAEV ist, wie die früher gültige Beförderungserlaubnisverordnung, an Beförderer und Sammler von Abfällen adressiert, zusätzlich wurden auch Händler und Makler von Abfällen in den Adressatenkreis einbezogen.

Die Verordnung präzisiert die nach dem KrWG geforderten materiellen Voraussetzungen der Zuverlässigkeit sowie der Sach- und Fachkunde und schafft bundesweit einheitliche materielle Standards. Zudem werden für die Verfahrensregelungen zur Anzeige nach Paragraf 53 KrWG beziehungsweise zur Erlaubnis nach Paragraf 54 KrWG Möglichkeiten zur elektronischen Abwicklung der Verfahren geschaffen. Die Nutzbarmachung elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten unterstützt den Bürokratieabbau und vereinfacht die Verwaltungsverfahren sowohl für Behörden als auch für die betroffenen Wirtschaftsunternehmen. Durch verschiedene Privilegierungen, insbesondere für wirtschaftliche Unternehmen, werden unnötige bürokratische Belastungen abgebaut beziehungsweise entstehen jene erst gar nicht.

Die AbfAEV löste die bis zum 31. Mai 2013 geltende Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) ab, die ihrerseits die Nachfolgeregelung der noch auf dem KrW-/AbfG fußenden Transportgenehmigungsverordnung (TgV) war.

Zu den Anlagen/Zusatzdokumenten

Aktualisierungsdatum: 29.01.2014
https://www.bmuv.de/GE628

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