Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten

nach Paragraf 37 Absatz 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt

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Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 37 Absatz 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt vom 5. April 2004 (BGBl. I Seite 557), die durch Artikel 221 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist.

Aktualisierungsdatum: 05.04.2004
https://www.bmuv.de/GE618

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