Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 37 Absatz 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt vom 5. April 2004 (BGBl. I Seite 557), die durch Artikel 221 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist.
Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.