Altölverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2002 (BGBl. I Seite 1368), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 14 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I Seite 212) geändert worden ist.
Altöle im Sinne dieser Verordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen.
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