Gesetzesentwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015

abgeschlossene Vorhaben

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Hinweis: Eine Verbändeanhörung wurde nicht durchgeführt. Der ressortabgestimmte Referentenentwurf wurde unverändert als Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Mit der Annahme des Übereinkommens von Paris am 12. Dezember 2015 hat die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderung beschlossen. Die Vertragsparteien werden immer ambitioniertere Maßnahmen ergreifen, um die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten. Es sollen sogar Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das Übereinkommen formuliert überdies das ehrgeizige Ziel, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts Treibhausgasneutralität zu erreichen. Neben der Reduzierung von Treibhausgasemissionen steht auch die Anpassung an den Klimawandel im Mittelpunkt des Übereinkommens.

Aktualisierungsdatum: 28.02.2018

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