Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Die 1998 verabschiedete Aarhus-Konvention legt wichtige Rechte für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern im Umweltschutz fest. Dazu gehören das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren über bedeutende umweltrelevante Vorhaben sowie der Gerichtszugang in Umweltangelegenheiten. Deutschland ist seit 2007 Vertragspartei der Aarhus-Konvention.
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