Downloads / Links
veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nummer L 73/5 vom 14. März 1997
Der Zweck der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten besteht darin, den zuständigen Behörden die relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie über ein bestimmtes Projekt in Kenntnis der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt entscheiden können.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein grundlegendes Instrument der Umweltpolitik gemäß Artikel 130f des Vertrags sowie des fünften Gemeinschaftsprogramms für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung.