Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Multilaterale Vereinbarungen | Aarhus-Übereinkommen

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Die Aarhus-Konvention ist das UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten - kurz: Aarhus-Übereinkommen.

Das am 25. Juni 1998 in Aarhus, Dänemark, angenommene Übereinkommen hat zum Ziel, durch die Gewährleistung des Zugangs zu Umweltinformationen, der Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Verfahren und des Gerichtszugangs einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Umweltqualität zu leisten.

Aktualisierungsdatum: 01.02.2012
https://www.bmuv.de/GE24

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