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Am 1. Januar 2010 ist die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, in Kraft getreten. Sie ersetzt die Verordnung (EG) Nummer 2037/2000 vom 29. Juni 2000.
Die EG-Verordnung bedarf keiner Umsetzung auf Deutsches Recht. Sie ist unmittelbar gültig. Die Verordnung (EG) Nummer 1005/2009 weist heute bezüglich der FCKW und der teilhalogenierten FCKW zum Teil über die deutschen Anforderungen hinausgehende Verpflichtungen auf. Die Verordnung wird durch die Verordnung (EU) 744/2010 zu kritischen Verwendungszwecken für Halone sowie durch die Verordnung (EU) 291/2011 über wesentliche Verwendungszwecke geregelter Stoffe außer FCKW zu Labor- und Analysezwecke ergänzt.