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Gesetzgebungsverfahren
Am 7. November 2013 hat der EuGH im oben genannten Urteil festgestellt, dass einige Regelungen des UmwRG nicht mit der UVP-Richtlinie 2011/92/EU vereinbar sind. Zur Umsetzung des Urteils hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen Gesetzesentwurf erarbeitet und im Einvernehmen mit den anderen Ressorts die Anhörung der Länder und Verbände durchgeführt.
Die erforderlichen Anpassungen des UmwRG betreffen die bisherige Übergangsregelung in Paragraf 5 Absatz 1 UmwRG sowie die Regelung zur gerichtlichen Überprüfung von Verfahrensfehlern und zu den Voraussetzungen, unter denen solche Verfahrensfehler einen Aufhebungsanspruch begründen (Paragraf 4 UmwRG).