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Gesetzesentwurf
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Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Teilnahme von elektrisch betriebenen Fahrzeugen am Straßenverkehr ermöglicht, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere von klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen worden sind.
Wesentlicher Regelungsinhalt des Gesetzes:
- Definition der zu privilegierenden E-Fahrzeuge,
- Kennzeichnung über das Nummernschild,
- Park- und Halteregelungen,
- Nutzung von Busspuren,
- Aufhebung von Zufahrtsverboten.