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Mit dem Eckpunktepapier für ein integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung beschloss das Bundeskabinett im August 2007 in Meseberg unter anderem, Leitlinien für die Beschaffung umweltfreundlicher, insbesondere energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen zu erarbeiten. Am 5. Dezember 2007 verabschiedete das Bundeskabinett diesbezüglich eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen". Diese wurde am 23. Januar 2008 im Bundesanzeiger Nummer 12, Seite 198-199 veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Sie wurde seitdem mehrfach überarbeitet.
Die AVV-EnEff und die ihr als Anlage beigefügten Leitlinien sind durch alle Bundesdienststellen zu beachten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach der Vergabeverordnung (VgV) und nach Abschnitt zwei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) sowie Teil B (VOB/B).
Gleiches gilt bei öffentlichen Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwertes nach Paragraf 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) und nach Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A).