Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer

Oberflächengewässerverordnung

Verordnungen | OGewV

Die neue Oberflächengewässerverordnung (OGewV) führt die Vorschriften der OGewV 2011 fort, soweit die EU-rechtlichen Vorgaben unverändert geblieben sind und setzt folgende neue EU-rechtliche Bestimmungen in deutsches Recht um:

  • die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 226 vom 24. August 2013, Seite 1)
  • der Beschluss 2013/480/EU der Kommission vom 20. September 2013 zur Festlegung der Werte für die Einstufung des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/915/EG (ABl. L 266 vom 8. Oktober 2013, Seite 1)
  • Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 311 vom 31. Oktober 2014, Seite 32)

Die wichtigsten neuen Elemente der Verordnung sind:

  • Die Regelungen über die Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste prioritärer Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe
  • Die aktualisierte Liste der Schadstoffe mit nun 67 flussgebietsspezifischen und 45 prioritären Stoffen
  • Neue, EU-weit angeglichene Anforderungen an den guten ökologischen Zustand für biologische Qualitätskomponenten, Nährstoffe und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
  • Die Vorschriften zur Überwachung von Stoffen der europäischen Beobachtungsliste

Die Stoffe der Beobachtungsliste werden alle zwei Jahre fortgeschrieben. Mit Durchführungsbeschluss EU-2015/495 der Kommission vom 20. März 2015 liegt die erste Liste vor (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C (2015) 1756).

Hinweis: Das PDF-Dokument ist ein Service der juris GmbH(Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)

Aktualisierungsdatum: 19.07.2024

Verwandte Vorschriften

https://www.bmuv.de/GE153

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