Downloads / Links
-
Richtlinientext
Herunterladen PDF
Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung
Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlung (Röntgenverordnung – RöV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (BGBl. I Seite 604), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen vom 4. Oktober 2011 (BGBl. I Seite 2000), bei der Erzeugung von Röntgenstrahlung im Zusammenhang mit dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und von genehmigungsbedürftigen Störstrahlern. Die technische Anwendung in diesem Sinne beinhaltet auch die geschäftsmäßige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen einschließlich der Qualitätssicherung nach den Paragrafen 16 und 17 RöV und von Störstrahlern.