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Die von dieser Verordnung erfassten Produkte sind im Wesentlichen zur alleinigen oder zusätzlichen Beleuchtung von Räumen im Haushalt bestimmt, das heißt dazu, durch Ersatz oder Ergänzung des Tageslichts durch künstliches Licht die Sichtverhältnisse in einem Raum zu verbessern. Speziallampen (wie Lampen, die in Verkehrssignalanlagen, Terrariumsbeleuchtungen oder Hausgeräten zum Einsatz kommen und in der ihnen beiliegenden Produktinformation eindeutig als solche gekennzeichnet sind), sollten von dieser Verordnung nicht erfasst werden.