Verordnung (EG) Nr. 244/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht

Richtlinien | VO (EG) Nr. 244/2009

Die von dieser Verordnung erfassten Produkte sind im Wesentlichen zur alleinigen oder zusätzlichen Beleuch­tung von Räumen im Haushalt bestimmt, das heißt dazu, durch Ersatz oder Ergänzung des Tageslichts durch künstliches Licht die Sichtverhältnisse in einem Raum zu verbessern. Speziallampen (wie Lampen, die in Ver­kehrssignalanlagen, Terrariumsbeleuchtungen oder Haus­geräten zum Einsatz kommen und in der ihnen beiliegen­den Produktinformation eindeutig als solche gekenn­zeichnet sind), sollten von dieser Verordnung nicht er­fasst werden.

Aktualisierungsdatum: 18.03.2009
https://www.bmuv.de/GE135

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.