Die EU-Verordnungen zur Verminderung der CO2-Emissionen von Straßenfahrzeugen

Verordnungen | VO (EU) Nr. 631/2019 und VO (EU) Nr. 1242/2019

Die im April 2019 verabschiedete Verordnung (EU) 2019/631 legt die sogenannten Kohlenstoffdioxid (CO2-)Flottengrenzwerte (in Gramm (g) pro CO2 pro Kilometer (km)) für Personenkraftwagen (Pkw) und leichte Nutzfahrzeuge fest. Sie hat zum 1. Januar 2020 die Verordnungen 443/2009 (Vorgängerregelung für Pkw) und 510/2011 (Vorgängerregelung für leichte Nutzfahrzeuge) abgelöst und legt neue CO2-Flottengrenzwerte fest, die ab 2025 beziehungsweise 2030 greifen. Flottengrenzwert bedeutet, der Durchschnitt aller in der Europäischen Union (EU) in einem Jahr zugelassenen Fahrzeuge soll diesen Wert nicht überschreiten. Nicht jedes einzelne neue Auto muss also diesen Flottengrenzwert einhalten.

Diesen Regulierungsansatz gibt es in den USA seit 1978. In Europa gilt erstmals seit 2012 (vollumfänglich seit 2015) ein Flottengrenzwert von 130 g CO2/km für Pkw, nachdem eine Selbstverpflichtung der Autohersteller zur Minderung der CO2-Emissionen Mitte der Nullerjahre gescheitert war. Seit 2020 (vollumfänglich ab 2021) gilt ein deutlich verschärfter Flottengrenzwert von 95 g CO2/km.

Zudem wurde nach jahrelangen Vorbereitungen Mitte 2019 mit Verordnung (EU) 2019/1242 erstmals eine europäische Regulierung verabschiedet, die CO2-Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge festlegt, die ab 2025 beziehungsweise 2030 in zwei Stufen gelten. Diese Flottengrenzwerte gelten zunächst für Lastkraftwagen (Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 16 Tonnen. Weitere Regulierungen (unter anderem für leichtere Lkw, Lkw-Anhänger und Auflieger sowie Busse) folgen gegebenenfalls in den nächsten Jahren.

Die Regulierung der CO2-Emissionen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Europa erfolgt durch die EU-Verordnung 2019/631. Unter "Weiterführende Informationen" finden Sie ein Dokument, welches die wesentlichen Elemente dieser Verordnung aus fachlicher Sicht darstellt und kommentiert.

  • Fachliche Zusammenfassung und Kommentierung der EU-Verordnung für CO2-Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

    Luftreinhaltung

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Aktualisierungsdatum: 07.05.2020
https://www.bmuv.de/GE124

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