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Ziel der Richtlinie 91/676/EWG des Rates ist der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate aus der Landwirtschaft.
Nach der Richtlinie sind Maßnahmen erforderlich, für deren Umsetzung die Mitgliedstaaten zuständig sind:
- Überwachung des Oberflächenwassers und des Grundwassers
- Ausweisung gefährdeter Gebiete beziehungsweise Anwendung auf dem gesamten Hoheitsgebiet
- Aufstellung von Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und von Aktionsprogrammen
- Überprüfung der Ausweisung gefährdeter Gebiete und der Aktionsprogramme mindestens alle vier Jahre
Die Nitratrichtlinie ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz der Gewässer vor der Nitratbelastung durch die Landwirtschaft.