Aktionsprogramm Insektenschutz
FAQs
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Es ist wissenschaftlich hinreichend bewiesen, dass wir in Deutschland einen dramatischen Verlust von Insekten haben. Dieser seit mehreren Jahrzehnten zu beobachtende Insektenrückgang wird insbesondere durch die bundesweit geführten Roten Listen des Bundesamts für Naturschutz umfassend für die einzelnen Arten dokumentiert (siehe Bericht des Bundes für die 90. Umweltministerkonferenz) und durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt (zum Beispiel Haslberger & Segerer 2016, Habel et al. 2016, Seibold et al. 2019). Neben dem Rückgang einzelner Insektengruppen ist ebenfalls die Abnahme der Insekten-Biomasse insgesamt belegt (zum Beispiel Hallmann et al. 2017). Zahlreiche internationale und europäische wissenschaftliche Studien untermauern diesen Rückgang.
Stand:
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Nach aktuellem Forschungsstand liegen die Hauptursachen im Verlust und der qualitativen Verschlechterung von Insektenlebensräumen, dem Verlust der Strukturvielfalt mit einer Vielzahl an Wildpflanzen, einem Management von Schutzgebieten, das zum Teil die Bedürfnisse von Insekten unzureichend berücksichtigt, der Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide), dem Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in Böden und Gewässer sowie der Lichtverschmutzung. Diese zentralen Ursachen sind wissenschaftlich hinreichend belegt und begründen einen akuten Handlungsbedarf. Viele weitere Einflussfaktoren tragen darüber hinaus zum Verlust oder der Qualitätsverschlechterung von Insektenlebensräumen bei.
Stand:
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Das Ausmaß des Insektenrückgangs ist dramatisch und hinreichend wissenschaftlich belegt. Das Insektensterben ist kein lokales oder regionales Phänomen, sondern eine bundesweite und klar belegbare Entwicklung. 42 Prozent der in den Roten Listen erfassten Insektenarten gelten als bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben. Noch dramatischer ist die Abnahme der Anzahl der Tiere, hier sind Rückgänge um die 80 Prozent keine Ausnahme (siehe dazu auch Antwort auf die erste Frage).
Dieser massive Rückgang von Insekten und ihrer Vielfalt hat weitreichende Konsequenzen für die Umwelt und uns Menschen. Insekten sind ein integraler Teil der biologischen Vielfalt und spielen in unseren Ökosystemen eine wichtige Rolle. Von den knapp 50.000 in Deutschland vorkommenden Tierarten sind über 33.000 Arten – das heißt fast 70 Prozent – Insekten.
Viele Insektenarten erbringen elementare Ökosystemleistungen, zum Beispiel für die Bestäubung von Pflanzen, für den Abbau organischer Masse, die biologische Kontrolle von Schadorganismen, die Gewässerreinigung oder die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Der Rückgang der Insekten und ihrer Ökosystemleistungen hat damit unmittelbare Auswirkungen auf uns Menschen.
Zudem sind Insekten auch Nahrungsgrundlage für andere Insekten und weitere Tiergruppen wie Vögel, kleine Säugetiere, Reptilien, Amphibien oder Fische. Auswertungen von Bestandsveränderungen bei Vogelarten der letzten Jahre zeigen, dass besonders Bestandsrückgänge bei denjenigen Vogelarten zu beobachten sind, die sich während der Brutzeit überwiegend von Kleininsekten und Spinnen ernähren.
Stand:
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Das "Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften" enthält insbesondere zahlreiche Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes, unter anderem Regelungen zur:
- Stärkung der Landschaftsplanung und damit auch des Insektenschutzes in Planungsverfahren unter anderem dadurch, dass konkrete Anwendungsbeispiele von Grünordnungsplänen aufgezählt werden,
- Ausweitung des gesetzlichen Biotopschutzes auf "magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG", "Streuobstwiesen", "Steinriegel" und "Trockenmauern" als Biotope, die vielen Insektenarten wichtige Lebensräume bieten,
- Einschränkung des Biozideinsatzes in einer Reihe von Schutzgebieten, um in diesen ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen Insekten und ihre Lebensräume besonders zu schützen,
- Stärkung temporärer Naturschutzmaßnahmen, auch um Anreize für die Schaffung zusätzlicher temporärer Lebensräume für Insekten zu setzen,
- Unterbindung der Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungsanlagen in bestimmten Schutzgebieten, unter anderem, da nachtaktive Insekten vielfach von künstlichen Lichtquellen angelockt werden und dort verenden,
- Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur weitergehenden Verringerung der Lichtverschmutzung und zur Beschränkung des Einsatzes von Insektenfallen.
Stand:
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Das "Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften" wurde am 30. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Inkrafttreten der einzelnen Bestandteile des Gesetzes ist in Artikel 4 des Gesetzes geregelt. Die Änderungen, die mit dem Insektenschutzgesetz am Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen werden, treten danach ganz überwiegend am 1. März 2022 in Kraft.
Stand:
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Die "Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung" wurde am 7. September 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und die meisten der in ihr enthaltenen Regelungen sind bereits am 8. September 2021 in Kraft getreten.
Stand:
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Der Schutz der Insekten und auch der Insektenvielfalt ist zunächst einmal elementar für den Erhalt der biologischen Vielfalt und des zu schützenden Naturkapitals. Auf den zweiten Blick wird aber deutlich: Er nützt auch den Menschen. Und zwar unter verschiedenen Aspekten.
Zuallererst profitiert auch die Landwirtschaft von einer intakten Insektenvielfalt: Insekten erbringen zum Beispiel in Form von Bestäubung grundlegende Ökosystemleistungen, weshalb ihr durch die in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Regelungen bezweckter Schutz auch einen ökonomischen Nutzen für den Menschen bzw. die Landwirtschaft hat. Allein in Deutschland wird die Bestäuberleistung durch Insekten mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtgewinn zur Ernte auf 1,1 Milliarden Euro geschätzt.
Zweitens: Ohne Insekten keine Pflanzen- und Tiervielfalt, die nicht nur in der "freien Landschaft", sondern durchaus auch im Siedlungsbereich zu unserer Gesundheitsvorsorge beiträgt und uns Raum zur Erholung bietet. Einen Beitrag zur Gestaltung und Erhaltung solcher Freiräume leistet das "Insektenschutzgesetz" nicht zuletzt durch eine Stärkung des naturschutzrechtlichen Instruments der Landschaftsplanung.
Durch die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope leistet es zudem auch einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Erhaltung eines vielfältigen Landschaftsbildes und eines bedeutsamen Naturerbes mit in manchen Regionen sogar touristischer Relevanz.
Die mit dem Gesetz weiterhin in Angriff genommene Reduktion von Lichtverschmutzung fordert außerdem zu einer Suche nach innovativen Lösungen heraus: Das betrifft die Frage, wie Beleuchtungen von Straßen, Gebäuden, Grundstücken usw. in Zukunft so ausgestaltet und betrieben werden können, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt werden. Und wenn wir auf diese Weise zudem noch dazu beitragen, die allgemeine Aufhellung der Landschaft einzuhegen, können auch davon letztlich alle profitieren, nicht nur die Insekten.
Stand: