Das Zielbild soll über eine reine Vision hinausgehen und möglichst konkrete Aussagen darüber enthalten, wie der (städtische) Personen- und Güterverkehr umwelt- und sozialverträglich organisiert werden sollte, wie das Verhältnis der verschiedenen Verkehrsträger aussehen könnte, welche Auswirkungen die Veränderungen im Verkehr auf Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen et cetera im Jahr 2035 haben werden.
Die Projektskizze darf einen Umfang von maximal zehn Seiten in einer Schriftgröße von 12 Punkt Times New Roman besitzen. Die zu berücksichtigenden Vorgaben inklusive ihrer Gewichtung sind auf der Homepage in den Teilnahmeunterlagen zu finden.
Circa zwei Monate nach Ende der Einreichungsfrist wird das Auswahlergebnis schriftlich mitgeteilt. Bei erfolgreicher Auswahl ist anschließend ein förmlicher Förderantrag zur Prüfung einzureichen. Anschließend entscheidet das BMU unter anderem auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel und nach inhaltlichen Kriterien (Gegenstand der Förderung) durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge.
Nein. Die Förderung umfasst den Zeitraum bis maximal 2024 (Förderphase II).
https://www.bmuv.de/FQ161
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