Strukturstärkungsgesetz
FAQs
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Mit dem Strukturstärkungsgesetz werden die strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (KWSB) umgesetzt. Die Empfehlungen der KWSB haben gezeigt, dass der Kohleausstieg und Unterstützung der betroffenen Regionen parallel erfolgen müssen. Die anstehenden Veränderungen sind Chancen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Beschäftigte, für Umwelt und Klima. Sie bieten Chancen für neue Geschäftsmodelle, neue Jobs und eine Vitalisierung der Zivilgesellschaft. Dieser Prozess ist ein Beispiel dafür, wie man mit frühzeitigem und klugem Handeln erfolgreiche nachhaltige Strukturentwicklung anstoßen kann. Wir steigen nicht bloß aus der Kohle aus, sondern in eine moderne nachhaltige Energiewirtschaft ein.
Finanziell unterstützt der Bund die Kohle-Regionen bis 2038 mit einem Paket in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro.
- Davon erhalten die Länder 14 Milliarden Euro als Finanzhilfen, um in neue Beschäftigungsfelder und Wertschöpfungschancen der Zukunft zu investieren. Die Mittel können unter anderem für Digitalisierungsprojekte eingesetzt werden, für den Ausbau des Tourismus, für städtebauliche Aufwertungen sowie Innovationsprojekte im Bereich Klima- und Umweltschutz. Die Länder müssen diese Mittel mit mindestens zehn Prozent kofinanzieren.
- Weitere 26 Milliarden Euro stehen für verschiedene Projekte des Bundes und der einzelnen Ministerien in den Revieren zur Verfügung, die ebenfalls dem Aufbau neuer Arbeitsplätze und der Stärkung der wirtschaftlichen Strukturen dienen. Die Investitionen helfen den Menschen und Beschäftigten in den Regionen und sind eine Chance für die Zukunft der Reviere als attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung zugesichert, in den kommenden Jahren mindestens 5.000 neue und zusätzliche Arbeitsplätze durch die Ansiedlung von Bundesbehörden in den Kohlerevieren zu schaffen.
Stand:
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Die Finanzhilfen werden den Ländern trägerneutral für Investitionen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur insbesondere in folgenden Bereichen gewährt:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen sowie die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,
- Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Abbau von Barrieren,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Forschungs- und Wissenschaftsinfrastruktur,
- Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz sowie
- Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung.
Stand:
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Von den Strukturhilfen des Bundes erhalten das Lausitzer Revier 43 Prozent (davon 60 Prozent Brandenburg, 40 Prozent Sachsen), 37 Prozent das Rheinische Revier und 20 Prozent das Mitteldeutsche Revier (davon 60 Prozent Sachsen-Anhalt und 40 Prozent Sachsen. Daraus ergibt nach Ländern folgende Verteilung: 25,8 Prozent für Brandenburg, 37 Prozentfür Nordrhein-Westfalen, 25,2 Prozent für Sachsen sowie 12 Prozent für Sachsen-Anhalt. Niedersachen und Thüringen erhalten für das Helmstedter Revier beziehungsweise das Altenburger Land je 90 Millionen Euro an Strukturhilfe. Die Fördergebiete setzen sich jeweils aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeverbänden zusammen:
- Lausitzer Revier:
- Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cottbus,
- Sachsen: Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz;
- Rheinisches Revier:
- Nordrhein-Westfalen: Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach;
- Mitteldeutsches Revier
- Sachsen: Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen,
- Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Stand:
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Mit dem Strukturstärkungsgesetz will die Bundesregierung ihre Investitionen im Klimaschutz auf kommunaler Ebene verstärken (Nationale Klimaschutzinitiative). Außerdem unterstützt die Bundesregierung im Rahmen dieses Gesetzes die Forschung an klimafreundlichen Innovationen. So treibt sie den Aufbau des Kompetenzzentrums Klimaschutz in Energieintensiven Industrien (KEI) mit Sitz in Cottbus weiter voran. Das KEI unterstützt Unternehmen auf ihrem Weg in die Treibhausgasneutralität im Rahmen des Förderprogramms Dekarbonisierung in der Industrie.
Die Bundesregierung richtet zudem in einer der Kohleregionen ein "Kompetenzzentrum Wärmewende" ein. Das Kompetenzzentrum unterstützt als zentrale Anlaufstelle Gemeinden, Gemeindeverbände und Unternehmen bei kommunalen Wärmeplänen sowie bei Planung, Neubau und Transformation von Wärmenetzen.
Die Forschungsinitiative "Reallabore der Energiewende" wird um ein Sonderelement zum Strukturwandel aufgestockt. Mit dem Fokus auf Energieinnovationen werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Damit sollen vorhandene energietechnische Kompetenzen und Infrastrukturen weiterentwickelt werden, das Innovationspotenzial der Regionen gestärkt werden und zukunftsfähige energietechnologische Wertschöpfung generiert werden.
Zur Weiterentwicklung der Kohleregionen hin zu zukunftsorientierten Energieregionen werden zusätzliche Einrichtungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt eingerichtet: ein Institut zur Erforschung alternativer, insbesondere solarer Brennstoffe, ein Institut zur Erforschung emissionsärmerer Flugtriebwerke, und Einrichtungen im Rahmen eines institutionellen Forschungsprogramms zu den Themen des elektrischen Fliegens.
Schließlich unterstützt das BMUV-eigene Förderprogramm "KoMoNa" Städte und Gemeinden in Strukturwandelregionen in ihren Bemühungen für mehr Nachhaltigkeit.
Stand:
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Mit dem Strukturstärkungsgesetz setzt die Bundesregierung einen Impuls in Richtung klimafreundlicher Mobilität. Zum einen werden Straßen- und vor allem Schienenwege in den Strukturwandelregionen ausgebaut. Dadurch werden mehr Kapazitäten und schnellere Verbindungen auf vielen Strecken geschaffen. Obendrein werden viele Schienenwege elektrifiziert. Außerdem wird der Bund mehr Geld bereitstellen, damit die Regionen selbst in den ÖPNV, den Radverkehr und neue Mobilitätslösungen investieren können.
Zum zweiten stärken wir die Innovationskraft und schaffen Arbeitsplätze in neuen Verkehrstechnologien. So entstehen Forschungseinrichtungen und Testfelder für klimafreundlichere Flugzeuge und Lkw und wir schaffen ein Kompetenzzentrum für strombasierte Kraftstoffe (Power-to-X). Letztere brauchen wir im Energie- und Verkehrssystem dort, wo elektrische Lösungen an Grenzen stoßen. Wir stärken also die Standorte insgesamt durch eine bessere Verkehrsinfrastruktur und schaffen zugleich Innovationskerne für den Verkehr von Morgen.
Stand: