Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) soll der allgemeine Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich verbessert, ihre Klimaschutzleistung gestärkt und somit ein dauerhafter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Das ANK schafft und nutzt dabei Synergien zwischen Klimaschutz und Erhalt der biologischen Vielfalt.
Die ländlichen Flächen der Kommunen nehmen im ANK eine Schlüsselrolle ein: Aufgrund der kommunalen Flächenverfügbarkeit bestehen große Potenziale, Treibhausgase zu mindern oder zu binden, die biologische Vielfalt zu erhalten und die Resilienz der Ökosysteme zu stärken.
Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum sollen Kommunen für die Umsetzung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Natürlichen Klimaschutzes gewonnen werden.
Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.
Das aktuelle Skizzeneinreichungsfenster ist vom 1. August bis zum 31. Oktober 2023 geöffnet.
Programmdaten
Antragsfrist
abgelaufen
Förderberechtigte
Kommune
Zusätzliche Hinweise
Förderberechtigte: Kommunen sowie (inter-)kommunale Zweckverbände
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Klima und Energie, Umwelt- und Naturschutz
Spezifischer Förderbereich
Klimaschutz, Biodiversität
Themenbereich
Klimaanpassung, Naturschutz, Artenschutz
Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Partner Fördergeber
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Förderschwerpunkte
Besonders förderwürdig sind investive Maßnahmen und solche, die Synergien zwischen dem Klimaschutz und dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt erzeugen.
Dazu zählen insbesondere:
- die naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung in Dörfern und Städten in ländlichen Regionen einschließlich Sicherung von Altbäumen, Anlage von Wegbegrünung oder Blühstreifen oder Pflanzung klimaresistenter, standortheimischer und nicht invasiver Bäume;
- die ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen in der freien Landschaft, einschließlich Schaffung und Aufwertung von artenreichen Grünlandbeständen oder die Anpflanzung und Pflege von Streuobstbeständen;
- die Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft;
- Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern, einschließlich Rück- und Umbau von Entwässerungseinrichtungen und längerfristige Stabilisierung beziehungsweise Wiederherstellung grundwasserbeeinflusster Lebensräume, Anbindung von Auenflächen, Erhalt und Anlage von naturnahen und biodiversitätsfördernden Teichlandschaften, Rückhalt und Speicherung von Niederschlagswasser mittels naturbasierter Lösungen;
- die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen (Wasseraufnahmefähigkeit mit den Aspekten Grundwasserbildung, Reduzierung von Hochwasserspitzen sowie Kohlenstoffbindung, Reduzierung von Hitzestress und Lufttrockenheit, Reduzierung der Bodensuffosion und -erosion, Erhöhung der natürlichen Kühlfunktion der Böden sowie Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes unter Herstellung wichtiger Habitate für einheimische Tier- und Pflanzenarten).
Die geförderten Projekte sollen darüber hinaus ein positives Naturerleben möglich machen. Dies kann insbesondere bewirkt werden durch die Berücksichtigung gemeinschaftsbildender und naturbewusstseinsfördernder Elemente (zum Beispiel Begegnungsmöglichkeiten "im Grünen", Patenschafts- bzw. Kümmerer-Programme, Naturlehrpfade, Freizeitmöglichkeiten, die über Natürlichen Klimaschutz informieren) und die Aufwertung des Landschaftsbildes durch Gehölzpflanzungen.