Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Klimaanpassung

Das Bundesumweltministerium fördert mit der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, als eine von vielen Maßnahmen, die Eigenvorsorge auf regionaler und lokaler Ebene zu stärken.

Mit einer im Jahr 2021 erfolgten Neuausrichtung der Förderrichtlinie beabsichtigt das BMUV, Betroffene des Klimawandels künftig noch passgenauer zu fördern. Ziel ist es, Akteurinnen und Akteuren, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Es sollen gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen durch kommunale Anpassungskonzepte, welche von Klimaanpassungsmanagerinnen und –managern erarbeitet werden, geschaffen werden.

Um die gemeinsame Ausrichtung der klimaanpassungsbezogenen Förderrichtlinien im BMUV zu stärken sowie eine effiziente förderpolitische Steuerung auf Programmebene zu erzielen, wurde das Programm der "Nationalen Klimaanpassung" gegründet unter dessen Dach die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge "bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanagende" und "Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen" zusammengeführt wurden. Das Programm der "Nationalen Klimaanpassung" verfolgt das übergeordnete Ziel, die vor Ort notwendigen Klimaanpassungsprozesse systematisch und integrativ in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie anzugehen und umzusetzen.

Förderrichtlinie bis Ende 2026 verlängert

Die DAS-Förderrichtlinie wurde verlängert und ist am 5. Dezember 2024, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2024 B4), in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Neuer Förderaufruf

Im Rahmen der DAS-Förderrichtlinie öffnet vom 15. Mai 2025 bis zum 15. August 2025 ein neues Förderfenster. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereitgestellt. 

Im zweiten ANK-DAS-Förderaufruf unterstützt das BMUV die Erstellung von kommunalen Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz. Die geförderten Klimaanpassungsmanager*innen sollen bei der Entwicklung der Konzepte die Synergien zwischen Klimaanpassung, Natürlichen Klimaschutz und die Stärkung der Biodiversität unter Einsatz naturbasierter Lösungen besonders in den Fokus nehmen. 

Weitere wichtige Informationen finden Sie im zweiten Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen.

Besuchen Sie für weiterführende Informationen zum neuen ANK-DAS-Förderfenster die Webseite der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) .

Programmdaten

Antragsfrist

15.08.2025

Förderberechtigte

Kommune

Ort/Region

Deutschland

Förderbereich

Klima und Energie, Umwelt- und Naturschutz

Spezifischer Förderbereich

Klimaanpassung

Themenbereich

Klimaanpassung

Fördergeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Partner Fördergeber

Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Förderschwerpunkte

Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement

Der FSP A richtet sich gezielt an Kommunen. Ziel der Förderung ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt. Neben der Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (FSP A.1) besteht weiterhin die Möglichkeit, die Förderung eines Umsetzungsvorhabens auf Basis eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (FSP A.2) sowie eine aus einem bestehenden Konzept ausgewählte investive Maßnahme (FSP A.3) zu beantragen.

Die Förderung richtet sich gezielt auf die Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für die Funktion von "Klimaanpassungsmanager*innen – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz", die in Kommunen Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz im Rahmen der Bestimmungen dieser DAS-Förderrichtlinie erstellen und umsetzen.

  • FSP A.1 Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
  • FSP A.2 Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
  • FSP A.3 Ausgewählte Maßnahme (naturbasiert)

Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung und den Natürlichen Klimaschutz

Im Sinne eines Wettbewerbs werden nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel die fünf herausragendsten Projektskizzen aus der Gesamtheit der Skizzen im Förderschwerpunkt B ausgewählt, welche die Synergien zwischen Klimaanpassung und Natürlichem Klimaschutz und den Einsatz von naturbasierten Lösungen in den Fokus nehmen und im besonderen Maße die Kriterien der Modellhaftigkeit, Übertragbarkeit und Innovation erfüllen. Die Vorhaben sollen Impulse geben, wie die Synergien aus Klimaanpassung und Natürlichem Klimaschutz auf neuartige Weise, auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele, gestaltet werden können.

  • FSP B I Erstellung eines Konzepts
  • FSP B II Umsetzung eines Konzepts

Zwischenevaluation der DAS-Förderrichtlinie

Nach dem ersten Förderaufruf 2021/2022 wurde im Jahr 2023 eine Zwischenevaluation durchgeführt mit dem Ziel, Herausforderungen und Potenziale der aktuellen Gestaltung der DAS-Förderung zu erfassen. Die Ergebnisse zeigen, dass die inhaltliche Konzeption der DAS-Förderrichtlinie wesentliche Bedarfe auf kommunaler Seite adressiert und dabei insbesondere auf die Stärkung der Anpassungskapazitäten von Verwaltungen fokussiert. Handlungsempfehlungen, die einfach und kurzfristig umsetzbar sind, wurden bereits aufgegriffen und Hinweise zur Verbesserung der positiven Wirkung der Förderung auf Basis dieser Zwischenevaluation werden in der Weiterentwicklung berücksichtigt.

Aktualisierungsdatum:

Meldungen aus dem Bereich Forschung und Förderung

https://www.bmuv.de/FG10

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