Das Bundesumweltministerium fördert mit der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) Vorhaben, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern und die Anpassung an den Klimawandel unterstützen. Initiiert wurde die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel, als eine von vielen Maßnahmen, die Eigenvorsorge auf regionaler und lokaler Ebene zu stärken.
Mit einer im Jahr 2021 erfolgten Neuausrichtung der Förderrichtlinie beabsichtigt das BMUV, Betroffene des Klimawandels künftig noch passgenauer zu fördern. Ziel ist es, Akteurinnen und Akteuren, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Es sollen gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen durch kommunale Anpassungskonzepte, welche von Klimaanpassungsmanagerinnen und –managern erarbeitet werden, geschaffen werden.
Um die gemeinsame Ausrichtung der klimaanpassungsbezogenen Förderrichtlinien im BMUV zu stärken sowie eine effiziente förderpolitische Steuerung auf Programmebene zu erzielen, wurde das Programm der "Nationalen Klimaanpassung" gegründet unter dessen Dach die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge "bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanagende" und "Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen" zusammengeführt wurden. Das Programm der "Nationalen Klimaanpassung" verfolgt das übergeordnete Ziel, die vor Ort notwendigen Klimaanpassungsprozesse systematisch und integrativ in Übereinstimmung mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie anzugehen und umzusetzen.
Förderrichtlinie bis Ende 2026 verlängert
Ein neuer Förderaufruf im Rahmen der DAS-Förderrichtlinie war vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 geöffnet. Die Mittel wurden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereitgestellt.
Unter dem ANK-DAS-Förderaufruf wurde insbesondere die Erstellung von kommunalen Konzepten gefördert. Erstmals ging auch die Förderung von innovativen Modellprojekten an den Start. Der neue Förderaufruf der DAS setzte im Rahmen des ANK einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen. Dadurch sollen die vorhandenen Synergien zwischen Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität besonders hervorgehoben werden.
Das BMUV beabsichtigt in der Zukunft weitere Förderfenster im Rahmen der bestehenden DAS-Förderrichtlinie vom 19. Juli 2021 auch ohne Schwerpunktsetzung zu öffnen.
Die DAS-Förderrichtlinie wurde verlängert und tritt am 5. Dezember 2024, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz AT 04.12.2024 B4), in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2026.
Programmdaten
Antragsfrist
abgelaufen
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung, Forschungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Bildungseinrichtung
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung, Beratung, Klima und Energie, Forschung und Innovation, Gesundheit, Mobilität, Umwelt- und Naturschutz
Themenbereich
Klimaanpassung
Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Partner Fördergeber
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Förderschwerpunkte
Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement
Der FSP A richtet sich gezielt an Kommunen. Ziel der Förderung ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt. Neben der Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (FSP A.1) besteht weiterhin die Möglichkeit, die Förderung eines Umsetzungsvorhabens auf Basis eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (FSP A.2) sowie eine aus einem bestehenden Konzept ausgewählte investive Maßnahme (FSP A.3) zu beantragen.
Die Förderung richtet sich gezielt auf die Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für die Funktion von "Klimaanpassungsmanager*innen – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz", die in Kommunen Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz im Rahmen der Bestimmungen dieser DAS-Förderrichtlinie erstellen und umsetzen.
- FSP A.1 Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
- FSP A.2 Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
- FSP A.3 Ausgewählte Maßnahme (naturbasiert)
Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung und den Natürlichen Klimaschutz
Im Sinne eines Wettbewerbs werden nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel die fünf herausragendsten Projektskizzen aus der Gesamtheit der Skizzen im Förderschwerpunkt B ausgewählt, welche die Synergien zwischen Klimaanpassung und Natürlichem Klimaschutz und den Einsatz von naturbasierten Lösungen in den Fokus nehmen und im besonderen Maße die Kriterien der Modellhaftigkeit, Übertragbarkeit und Innovation erfüllen. Die Vorhaben sollen Impulse geben, wie die Synergien aus Klimaanpassung und Natürlichem Klimaschutz auf neuartige Weise, auch im Sinne der Nachhaltigkeitsziele, gestaltet werden können.
- FSP B I Erstellung eines Konzepts
- FSP B II Umsetzung eines Konzepts
Zwischenevaluation der DAS-Förderrichtlinie
Nach dem ersten Förderaufruf 2021/2022 wurde im Jahr 2023 eine Zwischenevaluation durchgeführt mit dem Ziel, Herausforderungen und Potenziale der aktuellen Gestaltung der DAS-Förderung zu erfassen. Die Ergebnisse zeigen, dass die inhaltliche Konzeption der DAS-Förderrichtlinie wesentliche Bedarfe auf kommunaler Seite adressiert und dabei insbesondere auf die Stärkung der Anpassungskapazitäten von Verwaltungen fokussiert. Handlungsempfehlungen, die einfach und kurzfristig umsetzbar sind, wurden bereits aufgegriffen und Hinweise zur Verbesserung der positiven Wirkung der Förderung auf Basis dieser Zwischenevaluation werden in der Weiterentwicklung berücksichtigt.