Projektlaufzeit
11.2010 - 10.2012
Forschungskennzahl
3710 67 406
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Biozid-Produkte dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie keine schädlichen Wirkungen auf Mensch und Tier und keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass jedes Biozid-Produkt insbesondere für die Umwelt schädliche Auswirkungen hat. Diese Auswirkungen können gemindert und auf ein vertretbares Niveau abgesenkt werden, indem für die Anwendung von Biozid-Produkten bestimmte Risikominderungsmaßnahmen entwickelt und im Rahmen der individuellen Produktzulassung als sogenannte Auflage festgelegt werden. Erst das verbindliche Einhalten dieser Auflagen macht die Anwendung eines Biozids vertretbar und erst die adäquate Ausgestaltung dieser Auflagen sorgt dafür, dass das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen der Beurteilung eines Zulassungsantrags von der jeweiligen Zulassungsstelle auch tatsächlich festgestellt werden kann. Umso wichtiger ist es, dass es in der EU ein gemeinsames Verständnis darüber gibt, wie solche Anwendungsauflagen jeweils auszugestalten sind.
Im Biozid-Bereich gibt es derzeit noch kein harmonisiertes Vorgehen bei der Festlegung effizienter Risikominderungsmaßnahmen. Vielmehr ist die Festlegung von Risikominderungsmaßnahmen den jeweiligen nationalen Behörden im Rahmen der nationalen Produktzulassung überlassen. Grundsätzlich ist die Festlegung von Risikominderungsmaßnahmen auf der nationalen Ebene zwar der richtige Ansatz, da dadurch die spezifischen Bedingungen vor Ort berücksichtigt werden können. Aber weil das EG-Biozid-Recht Binnenmarkt-Recht ist und auf den freien Warenverkehr abzielt, werden durch das Instrument der Gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen von einem sogenannten "Zweit-zulassenden Mitgliedstaat" nicht nur eine Produktzulassung als solches, sondern auch die in der ersten Produktzulassung verfügten Anwendungsbestimmungen übernommen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass ein gemeinsames Verständnis unter den Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten über die Ausgestaltung von Anwendungsauflagen hergestellt wird.
Zu den Desinfektionsmitteln gehören fünf Produktarten, welche eine sehr breite Anwendungspalette (zum Beispiel Gesundheitswesen, öffentliche Einrichtungen, Veterinärbereich, Lebensmittelbetriebe oder Trinkwasserdesinfektion) aufweisen.
Ziel des Forschungsvorhaben war es, geeignete Lösungsansätze zur Vermeidung/Reduzierung identifizierter Risiken für Desinfektionsmittel aufzuzeigen und Risikominderungsmaßnahmen zusammenzustellen, die für eine EU-weit harmonisierte Bewertung von Biozid-Produkten benötigt werden. Hierzu wurden die von Herstellern, Verwendern und Bewertungsbehörden vorgeschlagenen Risikominderungsmaßnahmenzusammengestellt und die Wirkung auf die Umwelt bewertet. In diesem Zusammenhang wurden Produktart-spezifische Leitlinienpapiere erarbeitet, die von den zuständigen Behörden auf EU-Ebene diskutiert werden und eine Übersicht über mögliche Risikominderungsmaßnahmen geben, die bei der Risikobewertung im Rahmen der Zulassung von Biozid-Produkten angewendet werden können. Ziel dieses Ansatzes ist, den Zulassungsbehörden eine Entscheidungshilfe an die Hand zu geben, damit sie die die besten und für die Umwelt wirkungsvollsten Techniken und Praktiken heranziehen können.