Projektlaufzeit
08.2017 - 07.2018
Forschungskennzahl
3617 S 82444
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Elektromagnetische Felder (EMF)-, Plasma- und Ultra-/Infraschallquellen werden zunehmend zu kosmetischen Zwecken, für den Wellness- und im Fitnessbereich eingesetzt. Sowohl gewerbliche als auch private Nutzungen sind üblich. Es ist nicht immer klar, ob mit einzelnen Anwendungen gesundheitliche Gefährdungen verbunden sind. Deshalb werden hier sowohl die Geräte und ihre Anwendungen erfasst als auch die relevanten Normen und Empfehlungen zum Gesundheitsschutz aufgelistet und die in der Fachliteratur dokumentierten Nebenwirkungen und Risiken dargestellt. Die vorliegende Studie hat festgestellt, dass die Bereiche der Plasma- und Infraschallanwendungen im Kosmetik- und Wellnessbereich nicht durch Normen geregelt sind. Es sollte eine Empfehlung ausgearbeitet werden, die regelt, wann Geräte als Medizingeräte für den nicht-ärztlichen Einsatz freigegeben werden sollen. Der gewerbliche Einsatz solcher zertifizierten Geräte in Wellness-, Fitness- und Kosmetikstudios sollte nur durch entsprechend ausgebildetes Personal durchgeführt werden dürfen. Es sollte geprüft werden, ob der Einsatz von Ultraschall mit Intensitäten oberhalb von 50 Milliwatt pro Quadratzentimeter außerhalb des ärztlichen und physiotherapeutischen Einsatzes untersagt werden soll. Weiteren Forschungsbedarf hinsichtlich des Gesundheitsschutzes bei nicht-medizinischen Anwendungen identifiziert der Auftragnehmer in folgenden Bereichen: transkranielle Stimulationen, Ultraschall- und Infraschallstimulationen, gepulste Magnetfeldstimulation sowie Elektromyostimulation.