Was sind meldepflichtige Ereignisse (kurz ME)? Ist das Meldewesen in Deutschland mit dem in Nachbarländern vergleichbar?
FAQFür die Sicherheit bedeutsame Ereignisse in Atomkraftwerken sind vom Betreiber entsprechend national geregelter Meldeverfahren der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zu melden. Diese Meldewesen unterscheiden sich von Staat zu Staat. Grundlage des in Deutschland geregelten Meldeverfahrens ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV). Ergänzend zum behördlichen deutschen Meldeverfahren nach AtSMV werden meldepflichtige Ereignisse durch die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen nach der Internationalen Bewertungsskala für nukleare Ereignisse (INES) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) eingestuft. Das belgische Meldeverfahren sieht eine Einstufung nach INES ebenso vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht die FANC Informationen zu Ereignissen ab der Stufe 1 der INES Skala. Belgische Vertretende informieren darüber hinaus im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit in Expertengruppen zu Ereignissen in Atomkraftwerken unter anderem bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und bei der Nuklearen Energie Agentur (OECD/NEA) regelmäßig zu ausgewählten Ereignissen. Dabei wird auch zu Ereignissen der INES Stufe 0 berichtet.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Belgische AKW - Analyse- und Meldesystem
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