Welches Holz darf verbrannt werden?
FAQWelche Holzarten in Ihrer Kleinfeuerungsanlage eingesetzt werden dürfen, wird in der 1. BImSchV geregelt. Die nachfolgende Liste enthält eine Übersicht über die zugelassenen Holzbrennstoffe, die zur Verbrennung in Haushalten zugelassen sind. In einer Kleinfeuerungsanlage darf aber nur der Brennstoff eingesetzt werden, für den die Anlage nach Angaben des Herstellers geeignet ist (siehe: Bedienungsanleitung des Gerätes). Gestrichene, lackierte und beschichtete Hölzer dürfen in Haushalten niemals eingesetzt werden.
Holzbrennstoffe, die zur Verbrennung in Festbrennstofffeuerungen zugelassen sind insbesondere (Paragraf 3 Absatz 1 der 1. BImSchV):
- naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde – beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln
- naturbelassenes, gepresstes Holz in Form von Holzbriketts (nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996; aktuelle Version: DIN EN ISO 17225-3, Ausgabe September 2014, Klasse A1) oder Holzpellets (nach DIN-plus Zertifizierungsprogramm "Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5", Ausgabe August 2007; aktuelle Version: DIN EN ISO 17225-2, Ausgabe September 2014, Klasse A1)
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Kleinfeuerungsanlagen
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