Wer hilft mir bei individuellen Fragen zu meiner eigenen Kleinfeuerungsanlage?
FAQDie Umsetzung – sprich der Vollzug – des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und somit auch der 1. BImSchV liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Bundesländer. Diese Kompetenzverteilung ist im Grundgesetz geregelt.
Die nach Landesrecht zuständigen Immissionsschutzbehörden (zum Beispiel Ordnungsamt) sind die richtigen Ansprechpartner für alle Fragen rund um die eigene Anlage. Auskunft über die jeweilig zuständige Behörde erteilt das Umweltministerium Ihres Bundeslandes.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) kann und darf sich zu Vollzugsfragen nicht äußern.
Ein wichtiger Ansprechpartner ist außerdem die Schornsteinfegerin oder der Schornsteinfeger, die/der sowohl wichtige Vorschriften der 1.BImSchV umsetzt, zum Beispiel Emissionsmessungen durchführt, als auch zur Umsetzung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelmäßig in den Haushalten verschiedene Arbeiten durchführt.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
Kleinfeuerungsanlagen
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