Was ist die CBD?

FAQ

CBD ist die Abkürzung für das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, englisch Convention on Biological Diversity. Die CBD gehört – wie das Klimarahmenabkommen (UNFCCC) und die Wüstenkonvention (UNCCD) – zu den drei völkerrechtlichen Verträgen, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Deutschland ist seit ihrem Inkrafttreten am 29. Dezember 1993 Vertragspartei der CBD. Die CBD ist mit ihren derzeit 196 Vertragsparteien (inklusive der EU) das zahlenmäßig wie auch von Umfang und Anspruch her umfassendste, verbindliche, internationale Abkommen im Bereich Biodiversitätsschutz und nachhaltige Entwicklung.

Das Abkommen hat drei übergeordnete Ziele:

  • die Erhaltung biologischer Vielfalt (Gene, Arten, Lebensräume),
  • die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und
  • die gerechte Aufteilung der aus der Nutzung genetischer Ressourcen gewonnenen Vorteile.

Alle zwei Jahre findet eine Vertragsstaatenkonferenz der CBD statt. Sie ist das oberste politische Entscheidungsgremium des Übereinkommens.

Stand:

https://www.bmuv.de/FA60

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