In meiner Nachbarschaft befindet sich ein Kraftwerk/Walzwerk, in der Nacht werden die Lärmgrenzwerte überschritten. Was kann ich dagegen tun?

FAQ

Nach Erteilung einer Genehmigung können bei bestehenden Anlagen nachträgliche Anordnungen zur Erfüllung der sich aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ergebenden Pflichten getroffen werden. Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) konkretisiert diese Pflichten. Unter anderem bestimmt Nummer 6.1 der TA Lärm Immissionsrichtwerte für Anlagen, die zum Beispiel für allgemeine Wohngebiete tags 55 Dezibel und für die lauteste Nachtstunde 40 Dezibel betragen. Die Nachtzeit geht von 22 bis 6 Uhr, sie kann bis zu einer Stunde hinausgeschoben oder vorverlegt werden. Wenden Sie sich für weitere Unterstützung an die zuständige Überwachungsbehörde. Einige Behörden haben ein Bürgertelefon eingerichtet, das konkret weiterhelfen kann.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Lärmschutz

https://www.bmuv.de/FA255

Wege zum Dialog

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