Wie können wir den Einsatz von Rezyklaten steigern?

FAQ

Hohe Recyclingquoten sind die wesentliche Voraussetzung dafür, dass Kunststoffe als Wertstoff erhalten bleiben. Diese Sekundärrohstoffe müssen aber auch nachgefragt und in der Produktion eingesetzt werden. Daher sieht die Novelle des Verpackungsgesetzes erstmals einen Mindestrezyklat-Anteil für Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff vor. Ab 2025 müssen PET-Einweggetränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Kunststoff enthalten, ab 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 Prozent und gilt dann für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten. Darüber hinaus verpflichtet das Verpackungsgesetz bereits heute die dualen Systeme, Hersteller zu belohnen, die recycelte Kunststoffe in der Produktion verwenden.

Einen wichtigen Anschub für die Nachfrage nach Recyclingprodukten wird überdies die öffentliche Beschaffung leisten. Die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie die bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen müssen Produkte aus Recyclingmaterial gegenüber Produkten aus Primärkunststoff bevorzugen. So sieht es das geänderte Kreislaufwirtschaftsgesetz vor, das im Oktober 2020 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz nimmt sich der Bund selbst in die Pflicht, beim Einkauf Produkte zu bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind, sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen.

https://www.bmuv.de/FA1725

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