Bericht an den Deutschen Bundestag über die Anwendung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes durch Bundesbehörden

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Die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 etablierte die Zusammenarbeit von Verbraucherschutzbehörden im Europäischen Wirtschaftsraum, um grenzüberschreitende Verbraucherrechtsverstöße effektiv zu bekämpfen. Die Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2017/2394 ersetzt, mit der unter anderem Formen der Zusammenarbeit, Verfahrensvorschriften und Befugnisse der zuständigen Behörden reformiert wurden. In Deutschland wurde das EG-VSchDG aus 2006 an die neue EU-Verordnung durch das EU-VSchDG angepasst. Im Zuge dessen ist eine Berichtspflicht über die Anwendung des EU-VSchDG durch Bundesbehörden in Paragraf 29 EU-VSchDG aufgenommen worden. Der Bericht des BMUV ist bis 31. Januar 2025 vorzulegen.

Die Berichtsaussagen sind das Ergebnis aus einer externen Evaluation einerseits und den eigenen Einschätzungen des BMUV.

https://www.bmuv.de/DL3392

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