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Leitfaden zur Anwendung der Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Hierarchiestufen Recycling und sonstige Verwertung
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Vollzugshilfe "Gefährliche Abfälle aus industriellen Prozessen, deren energetische Verwertung gegenüber den stofflichen Verwertungsverfahren nach § 8 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 KrWG als gleichrangig gilt"
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Vor dem Hintergrund der Aufhebung der Heizwertregelung des § 8 Abs. 3 Satz 1 KrWG, die am 1. Juni 2017 in Kraft getreten ist, hat das Bundesumweltministerium den betroffenen Abfallerzeugern und -besitzern als auch den Vollzugsbehörden Vollzugshilfen zur Anwendung und Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie der §§ 6-8 KrWG an die Hand gegeben. Besondere Bedeutung hat die Aufhebung des Heizwertes dabei für das Verhältnis der stofflichen Verwertungsverfahren (Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling) zur energetischen Verwertung.
Damit ist das Bundesumweltministerium auch einer Entschließung des Bundesrates vom 10. Februar 2017 (vergleiche BR-Drs. 29/17) nachgekommen, in dem dieser die Bundesregierung gebeten hat, initiativ zu werden, um mit einer entsprechenden Vollzugshilfe Abfallerzeugern und zuständigen Behörden eine effiziente und möglichst unbürokratische Vorgehensweise zu ermöglichen. Eine entsprechende Bitte hat auch der Abfallrechtsausschuss (ARA) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ausgesprochen. Schließlich haben auch verschiedene betroffene Wirtschaftsverbände entsprechende Wünsche zum Ausdruck gebracht.
Die vom Bundesumweltministerium auf der Homepage veröffentlichten nicht rechtsverbindlichen Vollzugspapiere (Stand der mit den Ländern abgestimmten Papiere: 25. September 2017) bestehen aus zwei aufeinander bezogenen Dokumenten: Die oben genannten Vollzugspapiere waren zuvor umfassend von den zuständigen Bund-Länder-Ausschüssen erörtert worden. Auf der Grundlage der Beratungen und Beschlussfassungen des Abfalltechnikausschusses (ATA) und des Abfallrechtsausschusses (ARA) der LAGA sowie des Ausschusses für Rechtsfragen, Umsetzung und Vollzug (RUV) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat die LAGA auf ihrer 109. Sitzung am 20. September 2017 in Berlin unter TOP 3.2. ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:
"Die LAGA nimmt den vom BMUB erarbeiteten Leitfaden und die vom BMUB erarbeitete Vollzugshilfe zustimmend zur Kenntnis und dankt dem BMUB für deren Erarbeitung. Die Papiere werden den Ländern zur Anwendung empfohlen".