"Aktionsplan Anpassung" zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel

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Zusammen mit dem zweiten Fortschrittsbericht zur Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) wurde im Jahr 2020 der dritte Aktionsplan Anpassung (APA III) veröffentlicht. Der zweite Fortschrittsbericht von 2020 zieht eine Bilanz der vergangenen fünf Jahre Klimaanpassung und legt Schwerpunkte für die künftige Arbeit fest. Der im Bericht enthaltene Aktionsplan Anpassung III beschreibt die konkreten Maßnahmen, die der Bund in den Jahren 2020 bis 2024 zur ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠ umsetzen wird. Unter den 180 Maßnahmen sind sowohl laufende als auch neue Maßnahmen, um Klimarisiken in allen Handlungsfeldern zu senken.

Die fachliche Grundlage des APA III bildet die Vulnerabilitätsanalyse 2015. Diese weist sechs handlungsfeldübergreifende und räumliche Schwerpunkte der Folgen des Klimawandels aus:

1. Schäden durch ansteigende Hitzebelastung in Verdichtungsräumen

  • besonders betroffene Handlungsfelder: Menschliche Gesundheit und Bauwesen
  • räumlicher Schwerpunkt: Ballungsgebiete in warmen Regionen, die sich in Zukunft noch ausdehnen werden;

2. Beeinträchtigung der Wassernutzungen durch zunehmende Erwärmung und in Zukunft vermehrte Sommertrockenheit

  • besonders betroffene Handlungsfelder: Boden, Landwirtschaft, Wald und Forstwirtschaft und Energiewirtschaft
  • räumlicher Schwerpunkt: Regionen mit warmem und trockenerem Klima in Ostdeutschland und dem Rhein-Einzugsgebiet;

3. Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen durch Starkregen und Sturzfluten in urbanen Räumen

  • besonders betroffene Handlungsfelder: Wasserwirtschaft, Wasserhaushalt, Küsten- und Meeresschutz, Bauwesen, Verkehr, Verkehrsinfrastruktur und Industrie und Gewerbe
  • räumlicher Schwerpunkt: Ballungszentren im nordwestdeutschen Tiefland, Mittelgebirge und südwestdeutschen Raum;

4. Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen durch Flussüberschwemmungen

  • besonders betroffene Handlungsfelder: Wasserwirtschaft, Wasserhaushalt, Bauwesen, Verkehr, Verkehrsinfrastrukturen, Industrie und Gewerbe
  • räumlicher Schwerpunkt: Ballungsräume in Flusstälern des Norddeutschen Tieflands, aber auch Einzugsgebiete des Rheins und der Donau;

5. Schäden an Küsten infolge von (in ferner Zukunft verstärktem) Meeresspiegelanstieg und damit verbundenem erhöhten Seegang sowie steigender Sturmflutgefahr

  • besonders betroffene Handlungsfelder: Küsten- und Meeresschutz, Bauwesen, Verkehr, Verkehrsinfrastruktur sowie Industrie und Gewerbe
  • räumlicher Schwerpunkt: Küste;

6. Veränderung der Artenzusammensetzung und der natürlichen Entwicklungsphasen durch einen graduellen Temperaturanstieg

  • besonders betroffene Handlungsfelder: Menschliche Gesundheit, Boden, Biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • räumliche Schwerpunkte: Meere und ländliche Räume;

Die Vulnerabilitätsanalyse 2015 zeigt auf, dass der Anstieg der Hitzebelastung das deutlichste und stärkste Klimasignal mit erheblichen Auswirkungen auf Gesundheit und Infrastrukturen, insbesondere in Ballungsräumen ist. Parallel sind die Wasser-, Land- und Forstwirtschaft besonders von ansteigender Erwärmung und in Zukunft von Trockenheit bedroht.

Der APA III orientiert sich an den Klimawirkungen der jeweiligen Cluster. Entsprechend sind die Maßnahmen und Instrumente danach gegliedert.

Das Cluster "Wasser" umfasst die drei Handlungsfelder, die die Bewirtschaftung des Wassers und der aquatischen Ökosysteme zum Inhalt sowie insgesamt eine große Bedeutung für viele andere Handlungsfelder der DAS haben: "Wasserhaushalt, Wasserwirtschaft", "Küsten- und Meeresschutz" und "Fischerei". "Wasserwirtschaft, Wasserhaushalt" ist das Handlungsfeld mit den meisten Wechselwirkungsbeziehungen zu anderen Handlungsfeldern. Dabei überwiegen die von diesem Handlungsfeld ausgehenden Wirkungen, sodass Veränderungen des Wasserhaushaltes häufig kaskadische Auswirkungen auf andere Handlungsfelder haben.

Das Cluster "Land" bilden die stark miteinander verknüpften Handlungsfelder: "Boden", "Landwirtschaft", "Wald- und Forstwirtschaft" und "Biologische Vielfalt". Die Handlungsfelder "Boden" und "Biologische Vielfalt" haben auch über das Cluster hinaus zahlreiche Beziehungen zu anderen Handlungsfeldern: Boden, weil er ein wichtiger Standort- und Produktionsfaktor ist, und die Biologische Vielfalt, weil sie von vielen Nutzungen der Ökosysteme, wie der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei oder dem Tourismus, beeinflusst wird. Das Handlungsfeld "Biologische Vielfalt" umfasst neben den terrestrischen natürlich auch aquatische Ökosysteme.

Die drei Handlungsfelder der DAS, die stärker als andere von langlebigen, gebauten Infrastrukturen abhängen, wurden im Cluster "Infrastrukturen" zusammengefasst: "Bauwesen", "Energiewirtschaft" und "Verkehr, Verkehrsinfrastruktur". Entsprechend sind diese Handlungsfelder untereinander stark verknüpft. Sie haben zudem alle zahlreiche Wechselbeziehungen zum Cluster "Wirtschaft".

Das Cluster "Wirtschaft" setzt sich aus den Handlungsfeldern der DAS zusammen, die das produzierende Gewerbe und den Dienstleistungsbereich abdecken und die größtenteils privatwirtschaftlich organisiert sind: "Industrie und Gewerbe", "Tourismuswirtschaft" und "Finanzwirtschaft".

Das Cluster "Gesundheit" besteht aus dem Handlungsfeld "Menschliche Gesundheit". Dieses Cluster ist zentral für die Begründung von Anpassungsmaßnahmen in Deutschland, da Klimawirkungen in anderen Handlungsfeldern sehr häufig direkt oder indirekt die menschliche Gesundheit beeinflussen. So können Extremwetterereignisse durch Schäden an Infrastruktur Unfälle und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen.

Das Cluster "Raumplanung und Bevölkerungsschutz" besteht aus den beiden Querschnitt-Handlungsfeldern: "Raumordnung, Regional- und Bauleitplanung" sowie "Bevölkerungsschutz". Beide Handlungsfelder sind nur indirekt von den Folgen des Klimawandels betroffen. Daher hat das Netzwerk Vulnerabilität 2015 diese Handlungsfelder im Hinblick auf ihre Möglichkeiten betrachtet, Anpassungskapazität zu erhalten oder zu erhöhen. Das Handlungsfeld "Bevölkerungsschutz" ist für den Schutz der Bevölkerung zuständig und hat als solches viele Schnittstellen (zum Beispiel Infrastrukturen). Das Handlungsfeld "Raumordnung, Regional- und Bauleitplanung" spielt eine zentrale Rolle für die vorausschauende Anpassung an den Klimawandel der anderen Cluster.

Ausblick:

Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz verpflichtet sich die Bundesregierung zu der Erarbeitung einer neuen Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Die Erstellung der neuen Klimaanpassungsstrategie erfolgt in enger Abstimmung mit den Ländern und wird durch einen Dialog- und Beteiligungsprozess mit Kommunen, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen und Bürgerinnen und Bürgern begleitet. Die neue Klimaanpassungsstrategie wird ebenfalls wieder einen Aktionsplan Klimaanpassung enthalten. Die Verabschiedung ist zum Jahreswechsel 2024/2025 vorgesehen.

Aktualisierungsdatum:

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