Erstellt von Prof. Dr. Bernhard Wegener im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 9. Oktober 2009 (ZG III 7 – 46043/1) im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens Nummer UM09 18 864 "Effizientere Ausgestaltung des Umweltrechts auf europäischer und nationaler Ebene"
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