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Die Europäische Union hat es in der Patientenschutzrichtlinie 97/43/EURATOM den Mitgliedstaaten zur Pflicht gemacht, die medizinische Strahlenexposition der Bevölkerung und einzelner Bevölkerungsgruppen zu erfassen. Das national zuständige Bundesamt für Strahlenschutz hat vor diesem Hintergrund im Juli 2002 das Deutsche Krankenhausinstitut beauftragt, ergänzend zu den vorliegenden Informationen über den ambulanten Bereich die Häufigkeit der bildgebenden Diagnostik im stationären Bereich zu ermitteln.